Freitag, April 26, 2024
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Bei welchen Dingen der TÜV genau hinschaut

Grundsätzlich unterliegen alle Umbauten am Auto immer einer bestimmten Norm, damit sie auch schlussendlich einwandfrei und ohne Störungen für den Straßenverkehr zugelassen werden. Doch es gibt so einige Tunings am Auto, die ohne zwingende TÜV-Eintragung beispielsweise möglich sind. Gewusst, was und wie ist hier die alles entscheidende Frage, um bei der Zulassung des Fahrzeugs nicht mit diversen Auflagen und lästigen Änderungsmaßnahmen konfrontiert zu werden. Um stressfrei mit dem jeweiligen Prüfer und dem getunten Wagen, um einen reibungslosen Ablauf zu sorgen, bedarf es den ein oder anderen Wink und Tipp, den man berücksichtigen sollte. Vom Umbau selbst, bis hin zum Gutachter und der abschließenden Zulassung ohne Makel und Beanstandungen, ist oftmals ein gar nicht so langer und mit Hürden und Hindernissen bestückter Weg, wenn man von Anfang an weiß, was, wie und an welcher Stelle exakt zu tun ist.

Gutachter ins Boot holen

Um bei jedem Tuning des Wagens auf Nummer sicher gehen zu können, ist es nicht verkehrt einen Experten ins Boot zu holen. Ein spezieller Gutachter, wie man ihn beispielsweise auch unter gutachter-mainz.de findet, hat bei genügend Vorkenntnis auf diesem Gebiet den richtigen Riecher und weiß, was zulässig ist und was die Prüfer die Nase rümpfen lässt. Schließlich geht es nicht nur um die Zulassung um jeden Preis, sondern auch um die Verkehrssicherheit, die als oberstes Gebot bei jeder Umbaumaßnahme berücksichtigt werden muss. Denn eine muss man sich als Bastler und Tuner-Fan immer vor Augen halten: Das Fahrzeug muss mit allen Tuningmaßnahmen absolut sicher für den Straßenverkehr sein, um selbst sich nicht in Gefahr zu bringen und auch nicht andere zu gefährden. Bastler sollten hierbei ein gewisses Know-how haben oder sich dieses von Profis auf diesem Sektor einholen, bevor es losgeht. Das erspart, Ärger, Kosten und eine Menge Zeit.

Bremsanlagen, Sportluftfilter und Leuchten

Besonders in puncto Fahrsicherheit stehen die Bremsanlagen ganz vorne auf der Liste. Denn sie müssen in erste Linie eine absolute Sicherheit beim Bremsen und allen und jeglichen Bremsvorgängen sichern. In unzähligen Ausführungen für schlichtweg jeden Fahrzeugtypen gibt es spezielle Bremsanlagen, die für das Tunen geeignet sind. Die Sortimente sollten keinesfalls gemischt werden und selbst ein einziges Teil einer Bremsanlage eines anderen Fahrzeugtyps einzubauen, ist nicht nur gefährlich, sondern fällt auch bei der Zulassung bei TÜV spätestens auf und fällt gnadenlos durch. Das Gleiche gilt ebenfalls bei allen Tunings und Stylings die Elektrik im Einzelnen betreffend und auch in der Regel bei der Beleuchtung. Denn Designerbeleuchtungen sind ebenfalls Fahrzeugtyp abhängig und sollten dementsprechend genutzt und eingebaut werden. Denn auch, wenn es sich nur um die simple Beleuchtung handelt, kann der falsche und unsachgemäße Einbau die Zulassung verhindern. Sportluftfilter sind zum Teil auch vom Fahrzeugtypen unabhängig einbaubar, solange sie unter dem Deckmantel ordnungsgemäße und zulässiges Tuning dementsprechend verbaut werden. Auch hier der Rat, lieber einmal den Gutachter drüber schauen lassen, bevor es zum TÜV geht.

Karosserie, Elektrik, Auspuff

In puncto Karosserie muss natürlich selbsterklärend auch zum Fahrzugtyp passend gebastelt werden. Hier sind beispielsweise Designstoßstangen, Einstiegsleisten, Sport-Siegel, Rammschutzleisten, Streck- und Renngitter und Windabweiser jeglicher Art und Weise mitunter zum Teil im Fahrzeugschein wiederzufinden und müssen eingetragen werden. Beim Tuning der Scheiben und Verblendungen durch Folierungen aller Art, ist der TÜV in der Regel gnädig. Dazu gehören Blendstreifen aller Art, wie auch Designfolien für innen und Scheibentönungen und Folien im Außenbereich der Karosserie. In Sachen Elektrik sind Einparkhilfen und auch Zentralverriegelungen ebenfalls ein Tuning-Ding, die allerdings nicht eingetragen werden müssen. Beim Auspuff geht es in Sachen Tuning erst richtig los. Denn schon die Optik kann hier richtig punkten in diesem Bereich. Die Auspuffblenden beispielsweise sind ein richtiger Hingucker, wie auch die Sportschalldämpfer, die deutlich sichtbar und auch hörbar sind. Der Ton macht hier den richtigen Sound und besonders in diesem Segment sollte man genau hinschauen und lesen, was zugelassen ist und unter erlaubtem und zulässigem Tunen zu finden ist. Denn für alle Auspuff- und Abgasanlagen gelten spezifische Gesetze. Die gesetzlichen Grenzwerte hinsichtlich der Geräusch- und Abgasemissionen sind abhängig vom jeweiligen Erstzulassungsdatum. Eine Veränderung des Geräuschwertes eines Fahrzeugs kann durch den Austausch eines Endschalldämpfers, auch mal über dem in den Fahrzeugpapieren vorgegebenen Wert liegen, darf aber niemals über die Vorgaben des Grenzwertes steigen. Fakt ist: Während regelkonforme Auspuffblenden ohne Einschränkung verwendet werden können, müssen alle anderen Veränderungen an der Abgasanlage eine entsprechende Genehmigung haben. Alt Alternativen sind hier Auspuffblenden für die Außenoptik, ein anderer Schalldämpfer oder auch eine Auspuffanlage einzubauen, die komplett aus Edelstahl besteht.

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