Mittwoch, April 24, 2024
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Versicherung und Tuning-Autos: Das ist zu beachten

Tuning ist eine Leidenschaft, die Leistung schafft. Oder zumindest eine bessere Optik. In beiden Fällen gilt jedoch, dass die Versicherung informiert werden muss, da die Veränderungen rechtlich relevant sind.

Grundsätzlich alle Tuning-Maßnahmen melden – ohne Ausnahme

Ganz klar: Autos wie dieser Golf VII machen das Tuning erst so richtig schmackhaft. Aus technischer Sicht spricht auch nichts dagegen, allerdings unterschätzen viele Tuning-Fans, dass die manuelle Autoverbesserung auch für die KFZ-Versicherung von Belang ist. Schließlich ist die KFZ-Haftpflicht für jedes Auto gesetzlich vorgeschrieben – es führt also kein Weg an ihr vorbei, auch Tuning-Autos machen da keine Ausnahme.

Dabei zeigt sich einmal mehr, dass die Dinge in Deutschland sehr genau genommen werden. Schon kleinste Veränderungen können dazu führen, dass die Betriebserlaubnis erlischt. In diesem Fall ist das Auto nicht mehr voll versichert, im schlimmsten Fall greift die Haftpflicht nicht, und das kann zu einem finanziellen Fiasko werden. Es ist deswegen nötig, sämtliche Tuning-Maßnahmen zu melden und das Auto von einem Sachverständigen untersuchen zu lassen. Die Kosten dafür trägt der Halter selbst. Für Tuning-Teile mit sogenannter ABE (Allgemeiner Betriebserlaubnis) gilt das jedoch nicht; sie dürfen auch ohne Einbauabnahme verwendet werden. Dennoch wird empfohlen, auch solche Teile beim Versicherer zu melden, um Unklarheiten vorzubeugen.

Tuning bedeutet meistens höhere Kosten

Dieser Ratschlag sollte ganz unabhängig von der Art des Tunings befolgt werden. Ob optische Teile oder solche, die der Leistungssteigerung dienen, gibt es nämlich keinen pauschalen Freibrief. In der Regel bedeuten die Tuning-Veränderungen einen teureren Tarif bei der Versicherung. Zum einen in der Haftpflicht, da schnellere Autos ein leicht erhöhtes Unfallrisiko bedeuten, und bei Kaskoversicherungen erst recht, da das Tuning eine Wertsteigerung mit sich bringt.

Das Verhalten der Versicherung bei Tuning-Fahrzeugen ist also eine ganz nüchterne Risikokalkulation. Für Tuner bedeutet das, dass sie nicht nur die Tuning-Kosten einplanen müssen, sondern auch weitere Ausgaben, sei es für den Sachverständigen oder für die Versicherung.

Chiptuning als Streitfall mit Symbolcharakter

Besonders brisant ist die Lage bei Leasing-Autos, falls diese vom Leasingnehmer per Chiptuning verbessert werden. Zu diesem Thema gab es erst im August 2015 ein Gerichtsurteil, laut dem Chiptuning von Leasing-Autos unter die Definition „vertragswidriger Nutzung“ fällt. Die Begründung: Chiptuning bedeutet höheren Verschleiß, sodass der Wiederverkaufswert stark sinkt. Dieser Spezialfall hat zwar nicht direkt etwas mit der KFZ-Versicherung zu tun, zeigt aber anschaulich, wie viele rechtliche Aspekte es beim Tuning zu beachten gibt. Daraus folgt im Fazit: Nur wer sich ausführlich informiert, kann die Fahrt im Tuning-Auto auch wirklich genießen – und das ist schließlich das Ziel.

 

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