Freitag, März 29, 2024
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Hilfe für Temposünder – Tipps bei drohendem Bußgeld

 Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Ein Blitzer hat die begangene Geschwindigkeitsüberschreitung festgehalten. Doch nur weil eine Radarfalle anzeigt, dass das Tempo zu hoch war, muss der darauf folgende Bußgeldbescheid noch lange nicht korrekt sein. Mit ein paar Tipps können sich Temposünder wehren und einem Bußgeld möglicherweise entgehen.

Grundlegende Hinweise

Viele haben bereits die Erfahrung gemacht und Post vom Ordnungsamt erhalten. Der Bußgeldbescheid gründet auf einer angeblichen Ordnungswidrigkeit. Grundsätzlich ist zu beachten, dass dem Empfänger eines Bußgeldbescheides ein Fehlverhalten nachgewiesen werden muss. Wer einen solchen Bescheid erhält, muss seine Unschuld daher nicht beweisen. Häufig liegt solchen Schreiben ein Anhörungsbogen bei. Hierbei ist wichtig, dass außer den persönlichen Daten keinerlei Angaben zum Vorfall gemacht werden müssen. Es besteht lediglich eine Verpflichtung zum Angeben von Anschrift, Name, Geburtsdatum und Geburtsort. Weitere Aussagen durch den Betroffenen sind wenig sinnvoll. Schließlich besteht die Chance einer Verjährung, die nach drei Monaten in Kraft tritt. Mit näheren Angeben zum Vorfall besteht die Gefahr, dass diese vertan wird.

Mögliche Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen 

Bei Geschwindigkeitsmessungen kann es zu mehreren Fehlern kommen. Diese sollten bekannt sein, um sich im Falle eines Bußgeldbescheides auf die Verteidigung vorbereiten zu können. Folgende Punkte sind möglich:

  • Verstöße gegen innerdienstliche Richtlinien der Polizei
  • Lichtbildaufnahmen sind ungeeignet
  • Messfehler
  • Nachweis eines Eichscheins fehlt

Beamte, die eine Geschwindigkeitsmessung durchführen, müssen eine spezielle Schulung absolvieren. Kann ein Beamter, der an einer Messung beteiligt war, eine solche Schulung nicht nachweisen, kann die Messung als nicht ordnungsgemäß betrachtet werden. Bei Tempoüberschreitungen werden oft Lichtbildaufnahmen als Beweis vorgelegt. Häufig sind diese Aufnahmen ungeeignet, wodurch ein Einstellen des Bußgeldverfahrens folgen kann. Außerdem müssen sämtliche Messgeräte regelmäßig geeicht werden. Ist die ordnungsgemäße Eichung zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit nicht nachweisbar, dürfen die Messergebnisse nicht verwendet werden. Ein konkreter Messfehler liegt vor, wenn das Messgerät nicht gemäß der Bedienungsanleitung der Hersteller zum Einsatz kam. Selbst bei standardisierten Messverfahren können Messfehler vorkommen. Ist eine Anlage falsch justiert oder aufgestellt, sind Fehler vorprogrammiert.

Einspruch einlegen

Jeder, der einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhält, hat das Recht schriftlich Einspruch einzulegen. Sobald ein Bußgeldbescheid eingeht, beginnt eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Dabei gilt der Bescheid bei Übergabe beziehungsweise ab Einwurf in den Briefkasten als zugestellt. Wird das Schreiben als Standardbrief ohne Einschreiben zugestellt, wird der dritte Tag nach Absendung als Zustellungszeitpunkt herangezogen. Falls ein Einspruch in Betracht gezogen wird, ist Eile geboten. Der Einspruch muss innerhalb der Frist beim zuständigen Amt eingehen. Bei der Form des Einspruchs gilt es einige ausschlaggebende Details zu beachten, um den Erfolg nicht zu schmälern. Zudem ist es ratsam den Bußgeldbescheid auf Form-, Frist- und Inhaltsfehler zu überprüfen. Denn auch ein amtlicher Brief muss nicht zwangsläufig fehlerfrei sein. Weiterführende Informationen zum Thema Einspruch und entsprechende Musterbriefe sind unter bussgeldbescheid-einspruch.com einsehbar.

Fahrzeugführer unbekannt? Verhalten bei Ermittlungen

Wird eine Ordnungswidrigkeit begangen und kommt es zu Ermittlungen der Polizei, gibt es wichtige Verhaltensregeln. Grundsätzlich müssen Ermittlungen innerhalb von zwei Wochen nach dem vorgeworfenen Fehlverhalten erfolgt sein. Sollte der Fahrer für den entsprechenden Zeitraum nicht feststehen, wäre es denkbar anzugeben, dass aufgrund des verstrichenen Zeitraums nicht mehr nachvollziehbar ist, wer das Fahrzeug steuerte. Mit polizeilichen Ermittlungen ist zu rechnen. Sollte der Bescheid eindeutig ausfallen, ist von dieser Maßnahme abzusehen. Bei Untersuchungen gilt, dass keine Verpflichtung besteht polizeiliche Ladungen wahrzunehmen und sich niemand selbst belasten muss. Zudem haben Familienangehöre, die befragt werden dürfen, ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auch sie müssen daher keine Aussage machen.

Bildquelle: Lupo, Peter Smola / pixelio.de

 

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