Dienstag, April 23, 2024
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Getunte Rennboliden – ein Ausblick auf straßentaugliche LKW der Zukunft?

Der automobile Rennsport hat es über Jahre erfolgreich vorgemacht und daraus einen wirklichen Geschäftszweig entwickelt, das Tunen von privaten Fahrzeugen ist zu einem weit verbreiteten Hobby geworden. Zunächst, zu Beginn der 60er und 70er Jahre, auf Reifen und vielleicht noch die TÜV konforme Auspuffanlage beschränkt, gibt es heute umfangreiche Kataloge der Hersteller von Tuningmaterial, das weit in die Technik der Fahrzeuge hinein reicht. Ob es nun offene Ansaugfilter, geänderte Motoren Leistungskennbilder , Veränderungen des Turbodrehmoments oder rein optische Veränderungen am Fahrzeug selbst sind, fast jedes Zusatzteil ist heute im Handel erhältlich. Für den einen hat dabei das Fahrverhalten Vorrang, in dem das Fahrzeug tiefer gelegt und mit harten Stoßdämpfern ausgestattet wird. Der andere Tuningfan ist rein auf Mehrleistung aus und arbeitet kontinuierlich am Motormanagement. Wichtig für alle, die bauverändernd am Fahrzeug basteln: Alle Veränderungen sind TÜV– oder Dekra Abnahmepflichtig, wodurch es in der Regel zu geänderten Fahrzeugbriefen kommt. Spätestens jetzt sollte man aus Gründen der Vorsicht auch seine Versicherung mit einschalten, denn die geänderte Leistung kann Beispielsweise erheblichen Einfluss auf die Versicherungsprämie haben. Und das nicht nur im Haftpflichtbereich. Auch die Vollkaskoversicherung kann erheblich teurer werden, wenn durch die Veränderungen ein Mehrwert am Fahrzeug erzielt wurde.  Im Falle eines Unfalls oder Diebstahls von ganz erheblicher Bedeutung, will man den Versicherungsschutz nicht komplett verlieren.

Jetzt auch Tuning an LKW-Boliden?

Auch bei den immer beliebter werdenden LKW-Rennen sind eine Vielzahl von Tuningmöglichkeiten getestet und Rennmäßig erprobt worden, die jetzt der Handel in straßenzugelassener Form auch für den privaten Liebhaber anbietet. Vergleichbar zum PKW Sektor sind es auch hier für manchen nur die optischen Veränderungen, die etwas mehr Sportlichkeit vermitteln. Allerdings geht auch hier die Entwicklung rasend schnell voran, so das heute das Motormanagement auch bei LKW geändert wird, Turbolader zu mehr Leistung in der Drehzahl erhöht werden oder auch Fahrwerksänderungen vorgenommen werden. Auch hier gilt ganz konsequent: jede technische Änderung am Fahrzeug ist der Prüfbehörde vorzuführen und entsprechend im Fahrzeugbrief einzutragen. Und auch hier gilt ohne Frage das Anzeigen oder Bekanntmachen bei der eigenen Versicherung, um den Fahrzeugversicherungsschutz zu erhalten. Zu leicht verändert sich eine Schadensfreiheitsrabattklasse oder die generelle Versicherungseinstufung des Fahrzeugs. Hier können Sie einen LKW Versicherungsvergleich vornehmen, der Ihnen aufschlussreich Leistungsumfang und Preise vermittelt. Auf der gleichen Seite können Sie auch einen analogen Vergleich der Versicherung für private und firmeneingetragene KFZ vornehmen.

Versicherungsschutz muss erhalten bleiben

Gleichgültig ob nun mehr Sportlichkeit im Design oder doch Mehrleistung im Vordergrund des jeweiligen Tuners steht. Für beide Gruppen gilt das Vorführen bei den Prüfbehörden ob es sich um zulassungsfähige Veränderungen handelt. Ist dies der Fall, erfolgt die Eintragung im KFZ-Brief. Ist eine Eintragung nicht möglich, muss das Fahrzeug in den Urzustand zurück gebaut werden, da sonst die Fahrerlaubnis erlischt. In jedem Fall muss das Versicherungsunternehmen nach Änderung im Fahrzeugbrief hinzugezogen werden, um eine Neueinstufung bei der Haftpflicht oder Vollkaskoversicherung zu überprüfen und gegebenenfalls vorzunehmen. Nur so bleibt auch im Schadensfall der Versicherungsschutz erhalten.

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