Dienstag, April 23, 2024
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Entschädigung nach einem Unfall? Auf das Gutachten kommt es an!

Plötzlich ist es passiert: Ein Unfall. Fast jeder hat es schon einmal erlebt. Es knallt und kracht und das Adrenalin steigt an, das Herz schlägt bis zum Hals. Fragen schießen einem durch den Kopf: Wie konnte das passieren? Bin ich schuld? Hoffentlich nur Blechschaden!

Ein Unfall. Was nun?

Trotz Adrenalin: Bitte ruhig bleiben. Das Wichtigste zuerst: Geht es allen gut oder ist jemand verletzt? Natürlich muss sofort die Polizei verständigt werden, auch wenn es nur einen Blechschaden gegeben hat. Ganz wichtig ist auch, Fotos der Unfallstelle zu machen. Darauf sollten die Kennzeichen, der Schaden und ein Überblick über die Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen sein.

Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall sollte man nie ohne fachkundige Einschätzung irgendetwas unterschreiben oder Geld als Entschädigung annehmen! Gerade wenn man kein KFZ-Fachmann ist, sieht man auf den ersten Blick kaum den gesamten Schaden. Dann kann es passieren, dass beim nächsten TÜV-Termin das böse Erwachen kommt.

Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben, lohnt es sich immer, einen KFZ-Gutachter wie Gutachterix hinzuzuziehen.

Warum ein Unfallgutachten?

Sind Sie nicht selbst Schuld an dem Unfall, ist die gegnerische KFZ-Versicherung für die Entschädigung zuständig. Hier müssen Sie möglichst schnell Ihre Ansprüche geltend machen. Bei einem Bagatellschaden mit einer Schadenshöhe von bis zu 750,- EUR reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder die Reparaturrechnung aus. Ist der Schaden höher, muss ein Unfallgutachten erstellt werden.

Was genau steht im Unfallgutachten?

Im Unfallgutachten wird der Zustand Ihres KFZ samt Lack und Reifen festgehalten, außerdem Umfang und Kosten der benötigten Reparaturen und die nötigen Lackierarbeiten. Es beinhaltet auch die benötigte Arbeitszeit und Ersatzteile für die Reparatur. Natürlich werden auch die Kosten für die komplette Instandsetzung sowie die Wertminderung durch den Unfall und der Restwert und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs eingeschätzt. Ein solches Gutachten umfasst daher einige Seiten und die Erstellung dauert ca. zwei Werktage, da das Fahrzeug genauestens geprüft werden muss.

Warum einen unabhängigen Gutachter einschalten?

Sofern kein Bagatellschaden vorliegt, wird Ihnen die gegnerische Versicherung möglicherweise einen KFZ-Gutachter anbieten. Sie können Ihren Gutachter dennoch frei wählen, denn natürlich möchte die gegnerische Versicherung gerne sparen. Das Gutachten dient jedoch der Beweissicherung und stützt Ihre Forderungen gegenüber der Versicherung, im Streitfall auch vor Gericht. Wählen Sie daher am besten einen unabhängigen Gutachter!

Die Versicherung muss diese Gutachten dennoch anerkennen. Wichtig ist nur, dass Sie von Anfang an einen versicherungseigenen Gutachter ablehnen, denn für ein zweites Gutachten muss die Versicherung selbstverständlich nicht aufkommen. Der unabhängige Gutachter kann dann, sofern Sie ihm eine Abtrittsgenehmigung erteilt haben, direkt mit der Versicherung abrechnen. Er nimmt Ihnen außerdem einen großen Teil der Kommunikation mit der Versicherung ab und entlastet Sie in der ohnehin schon stressigen Situation nach einem Unfall.

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