Freitag, April 19, 2024
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Darauf kommt es bei der Kfz-Versicherung wirklich an

Ohne Kfz-Versicherung darf in Deutschland kein Auto auf die Straße. Jeder Fahrer muss wenigstens haftpflichtversichert sein. Darüber hinaus kann man sein Fahrzeug auch noch mit einer freiwilligen Teil- oder Vollkaskoversicherung absichern. Doch welchen Schutz braucht man tatsächlich? Welche Risiken sollte man auf jeden Fall absichern und wo ist nicht unbedingt ein neuer Schutz notwendig? Hier finden Sie die Antwort.

Deutsche Autofahrer wechselwilliger denn je

Deutsche Autofahrer vergleichen konsequent Versicherungsangebote. Das geht aus einer Studie aus dem Jahr 2013 hervor. Demnach haben bis zum Jahresende 2012 1,6 Millionen Deutsche 640653 web R K B by Uwe Schlick pixelio.deihren Versicherungsanbieter gewechselt. Ein Jahr zuvor waren es noch 1,4 Millionen gewesen. Das hängt nicht zuletzt mit dem intensiven Konkurrenzkampf zusammen, der unter den verschiedenen Versicherern zu beobachten ist.

Doch Achtung:         Beim Wechsel sollte man nicht allein auf den Preis achten. Denn nicht immer ist das billigste Angebot auch das beste.

Am wichtigsten ist die Deckungssumme

Bei der Haftpflichtversicherung muss man auf eine möglichst hohe Deckungssumme achten. Sie gibt an, bis zu welcher Höhe Personen- und Sachschäden abgesichert sind. Und das kann sehr teuer werden. Muss z. B. einem Verletzten eine lebenslange Rente ausgezahlt werden, kommt schnell ein mehrstelliger Millionenbetrag zusammen. Es empfiehlt sich deshalb, immer gleich auf die maximale Deckungssumme aufzustocken.

Gesetzliche Mindestdeckungssumme Maximale Deckungssumme
  • Personenschäden 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden 1,12 Millionen Euro
  • Vermögensschäden 50.000 Euro
  • 100 Millionen Euro
 

Der Unterschied in der Prämie ist nicht sehr hoch, sodass es sich in jedem Fall lohnt, auf Nummer sicher zu gehen. Ist die Deckungssumme nämlich zu niedrig, muss man den Restbetrag aus seinen eigenen Mitteln finanzieren.

Was ist bei Teil- und Vollkaskoversicherung zu beachten?

Bei der Teil- und der Vollkaskoversicherung gibt es im Gegensatz zur Haftpflicht keine gesetzliche Vorgabe. Jeder Autofahrer kann sich frei entscheiden, ob er sie in Anspruch nimmt. Ebenso sind die Versicherer frei bei der Tarifgestaltung. Da sich die Angebote zum Teil sehr stark in ihren Leistungen und Preisen unterscheiden, sollte man die Anbieter vorab gewissenhaft vergleichen. Hierfür verwendet man am besten einen Tarifrechner für Kfz-Versicherungen, wie man ihn z. B. bei rv24.de findet.

Schauen wir uns einmal genauer an, worauf es bei der Auswahl der richtigen Voll- oder Teilkaskoversicherung ankommt:

Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit
  • sollte enthalten sein
  • auch Schäden versichert, die aus eigenem Verschulden entstehen
  • wenn der Abschnitt fehlt, kann Versicherung Geld zurückfordern
Neuwertentschädigung
  • sollte möglichst lang sein
  • meistens zwischen 3 und 24 Monaten
  • Zeitraum, in dem Versicherung bei Unfall oder Diebstahl vollen Kaufpreis zahlt (weitere Informationen zum Unterschied zwischen Neu- und Zeitwert finden Sie in diesem t-online-Ratgeber)
Rabatt
  • von manchen Versicherern angeboten, wenn monatliche Fahrleistung nicht zu hoch ist, Auto in Garage geparkt und bei Unfällen nur in bestimmten Werkstätten repariert wird
Schadenfreiheitsrabatt
  • Versicherung bei vielen unfallfreien Jahren günstiger
  • bei Wechsel darauf achten, dass bisherige Klasse von neuem Versicherer anerkannt wird

Wann Teil- oder Vollkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung zahlt in folgenden Fällen:

  • Diebstahl des ganzen Autos oder von einzigen Teilen
  • Hagel-, Brand-, Sturmschäden
  • Wildunfälle

627748 web R by Thorben Wengert pixelio.deEine Teilkaskoversicherung ist empfehlenswert, wenn das Fahrzeug jünger als 8 Jahre ist. Bis dahin wird nämlich nur der Zeitwert ersetzt. Bei älteren Fahrzeugen wären die Beiträge im Verhältnis dazu zu hoch. Darüber hinaus ist die Teilkaskoversicherung für Fahrzeuge mit hohem Wiederverkaufswert geeignet. Eine Vollkasko bietet noch mehr Schutz. Sie sichert zusätzlich auch Schäden ab, die durch eigenes Verschulden entstanden sind.

Tipp: Achten Sie beim Gebrauchtwagenkauf auf diese Zeitgrenze und entscheiden Sie sich nach Möglichkeit für Fahrzeuge, die jünger als 8 Jahre sind. Darüber hinaus gibt es beim Gebrauchtwagenkauf natürlich noch viele weitere Dinge zu beachten. In unserem Ratgeber finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung.

Bild 1: Uwe Schlick / pixelio.de

Bild 2: Thorben Wengert /pixelio.de

 

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