Dienstag, April 16, 2024
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Woran lassen sich Tuning-Maßnahmen an Gebrauchtwagen erkennen?

Täglich wechseln in Deutschland Gebrauchtwagen ihren Besitzer. Betrachtet man das Durchschnittsalter, welches die Fahrzeuge haben, sind die Ergebnisse beachtlich. Eine relativ zuverlässige Quelle stellt an dieser Stelle das Kraftfahrtbundesamt dar. Hier wird nicht nur im Hinblick auf die Anzahl der Besitzumschreibungen Buch geführt. Auch in Bezug auf den Altersdurchschnitt erlauben die Statistiken einen Einblick. Gebrauchtwagen sind etwa neun Jahre alt. Genug Zeit, um eine bewegte Geschichte zu erleben.

Dazu gehört auch das Tuning. Letzteres ist nach wie vor beliebt – gerade bei PS-Liebhabern und Hobby-Schraubern. Aber: In der Praxis sind Tuningmaßnahmen nicht ganz unproblematisch. Dies gilt einerseits für den Tuner selbst. Auf der anderen Seite ist das Tuning auch dann eine Herausforderung, wenn ein Fahrzeug abgegeben wird. Welche Konsequenzen ergeben sich zum Beispiel für den Fall, dass der Verkäufer die Tuningmaßnahmen verschweigt? Prinzipiell gibt es an dieser Stelle einiges zu beachten – sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer.

Tuningwerkstatt

Wer einen Gebrauchtwagen mit Tuning-Maßnahmen kaufen möchte, sollte sich vorher genau über die Durchführung und die Rechtmäßigkeit informieren. Andernfalls winkt Ärger!

 

Tuning – was kann durchgeführt werden?

Autotuning hat bereits eine lange Geschichte. Heute geht es in erster Linie um zwei Dinge: Das Serienfahrzeug soll mehr Leistung auf die Straße bringen und sich optisch von der Masse anheben. Diese zwei Aspekte führen direkt zu den Maßnahmen, die Tuner an Autos vornehmen. Auf der einen Seite steht die Leistungssteigerung. Hierfür können Bauteile des Antriebs verändert werden, um eine höhere PS-Zahl zu erreichen. Parallel sind Eingriffe in die Motorsteuerung (Chiptuning) möglich. Hiermit will man verdeckte Leistungsreserven wecken.

Dem gegenüber stehen Maßnahmen, welche in erster Linie auf die Optik abzielen. Hierzu gehören:

      Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegen)

      neue Felgen

      Veränderungen bei der Beleuchtung

      Karosserieanbauten.

Jede dieser Maßnahmen macht das Fahrzeug ein Stück individueller, hat aber primär keine leistungsbeeinflussende Wirkung.

Wo müssen Tuning-Maßnahmen eingetragen werden?

Erlaubt ist, was gefällt – diese Regel gilt leider nicht fürs Tuning. Wer als Hobbyschrauber einfach sein Fahrzeug verändert, muss im schlimmsten Fall mit dessen Stilllegung rechnen. Grundsätzlich gelten in Deutschland sehr strenge Vorschriften. Wer sein Auto verändert, muss meist auch einen Termin beim TÜV oder vergleichbaren Prüforganisationen machen. Beispielsweise gilt dies für Teile mit:

      Allgemeiner Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)

      Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG)

wenn dies in der Genehmigung gefordert wird. Für Teile mit EG- oder ECE-Siegel ist meist keine Abnahme erforderlich. Aber: Hier sollte man die entsprechenden Papiere immer mitführen. Sofern eine Änderungsabnahme erforderlich ist, werden die Maßnahmen von den beteiligten Stellen letztlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Dieser Schritt sollte auch in Erwägung gezogen werden, wenn man sich hinsichtlich der Begutachtung nicht sicher ist. Übrigens: Um später Ärger zu vermeiden, ist eine Anfrage beim TÜV zu empfehlen. Hier stellt sich in aller Regel schnell heraus, ob die geplanten Maßnahmen überhaupt vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit zu realisieren sind.

Was beim Autokauf eines getunten Fahrzeugs unbedingt geprüft werden sollte

Statt selbst Hand ans Auto zu legen, kauft man einfach einen getunten Gebrauchtwagen. So lassen sich beispielsweise gebrauchte Tuningcars auf mobile.de finden. Prinzipiell ist gegen dieses Vorgehen nicht viel einzuwenden. Aber: Behält man an dieser Stelle einige Punkte nicht im Blick, droht Ärger.

Eines vorweg: Wer als Verkäufer einen Gebrauchtwagen mit Tuning abgibt, die Maßnahmen aber verschweigt, muss mit einer Rückabwicklung des Kaufs rechnen – trotz ausgeschlossener Gewährleistung. Gerichte sehen hierin einen Mangel, der entsprechende Schritte rechtfertigt.

Der Hinweis auf das Tuning sollte dem Käufer zu denken geben. Grundsätzlich ist an dieser Stelle zu prüfen, ob die Maßnahmen nicht nur ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Die weiter oben angesprochene Eintragung ist mindestens genauso wichtig. Um Frust aus dem Weg zu gehen, muss man sich hierfür einfach ausreichend Zeit nehmen und sowohl:

      die Fahrzeugpapiere

      den (eventuell vorhandenen) Prüfbericht

      die Bauteildokumentation

eingehend unter die Lupe nehmen.

gebraucht

Der Kauf eines Gebrauchtwagens mit Tuning kann für jede Menge Spaß im Cockpit sorgen. Nicht selten lässt sich durch zusätzliche Maßnahmen sogar noch mehr rausholen!

 

Fazit: Tuning von Gebrauchten im Auge behalten

Der deutsche Gebrauchtwagenmarkt hat im Jahr 2014 zu mehr als sieben Millionen Besitzumschreibungen von Fahrzeugen geführt. Wer sich einen Gebrauchtwagen gönnt, sollte jedoch sehr genau hinschauen. Gerade das heute so beliebte Tuning wird sonst schnell zum Problem. Sofern es sich um eine verschwiegene Tuningmaßnahme handelt, hat der Käufer gute Chancen in Bezug auf eine Rückabwicklung des Kaufs. Schwieriger wird die Situation allerdings für den Fall einer klaren Kommunikation. War die Maßnahme bekannt und hat man lediglich nicht auf die ordnungsgemäße Eintragung geachtet, sehen die Karten wesentlich schlechter aus. Wer den Kauf eines getunten Gebrauchtwagens anvisiert, ist aus diesem Grund sicher gut beraten, das Fahrzeug auch einmal Profis vorzuführen. Nur so lassen sich Überraschungen der unangenehmen Art vermeiden, die mitunter das Portemonnaie stark belasten können.

Bilder:

Abbildung 1: @ Gahsh (CC0-Lizenz) / pixabay.com

Abbildung 2: @ blickpixel (CC0-Lizenz) / pixabay.com

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