Freitag, April 19, 2024
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Wissenswertes rund um die eVB-Nummer

Bild 1: Das Auto muss ein Kennzeichen haben, sonst darf es nicht fahren.

Besitzer eines Autos benötigen für die Zulassung ihres Wagens eine Versicherungsbestätigung. Denn ohne eine Kfz-Haftpflicht dürfen Fahrzeuge in der Bundesrepublik nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Den Nachweis können Fahrzeughalter mit der eVB-Nummer, der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer durchführen. Versicherer, die diese Nummer vergessen haben oder noch keine eVB haben, können diese unkompliziert bei https://evbnummer.net, per SMS oder telefonisch beantragen. Die Beantragung erfolgt kostenfrei.

Warum eVB-Nummer?

In der Vergangenheit verlangten Zulassungsbehörden den Nachweis der Versicherung per grüner Doppelkarte. Diese ließ sich aber leicht fälschen. Mit der Umstellung auf ein elektronisches System ist Betrug fast unmöglich. Die siebenstellige eVB-Nummer ist für sechs Monate gültig. Nach dieser Zeit müssen Autofahrer eine neue Nummer beantragen, wenn sie die Anmeldung des Autos noch nicht vorgenommen haben.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die eVB ohne Wartezeiten erhältlich ist. Sobald Fahrzeughalter diese haben, können sie zur Zulassungsbehörde gehen. Das vereinfacht die Anmeldung. Wechselt der Fahrer seine Versicherung, muss er sich um nichts kümmern. Die Assekuranz bestätigt den Wechsel bei der Zulassungsbehörde.

Benötigt wird die elektronische Versicherungsnummer bei jeder An- und Ummeldung eines Wagens. Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug saisonal oder ganzjährig zugelassen ist. Auch für den Erhalt eines Kurzzeitkennzeichens sowie beim Wechsel des Wohnorts ist ein elektronischer Versicherungsnachweis notwendig.

Achtung: Bei Kurzzeitkennzeichen ist die eVB-Nummer drei Monate gültig.

Kein vollständiger Versicherungsschutz

Die eVB-Nummer vereinfacht die Anmeldung bei der Zulassungsbehörde, sie stellt aber keinen vollständigen Versicherungsschutz dar, sondern deckt nur vorläufig. Der Deckungsumfang hängt von der jeweiligen Versicherung ab und kann unterschiedlich ausfallen. Die Deckung gilt für die Haftpflichtversicherung. Wenn der Fahrzeughalter eine Kaskoversicherung beantragt hat, ist auch da eine vorläufige Deckung möglich. Der volle Versicherungsschutz tritt aber erst ein, wenn Autofahrer die erste Beitragszahlung getätigt haben.

Auch dürfen Personen, trotz des elektronischen Versicherungsnachweises, nicht zur Zulassungsstelle fahren. Zwar gilt eine theoretische Absicherung, doch ohne offizielle Kfz-Anmeldung ist die Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr nicht erlaubt. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen und mit Punkten in Flensburg rechnen. Passiert ein Unfall, übernimmt die Versicherung den Schaden wahrscheinlich nicht. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es bei https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/zulassung.

Der eVB-Code steht einer Person und einem Fahrzeug zur Verfügung. Wer ein weiteres Auto anmeldet, benötigt dafür eine separate Nummer. Die Person, die eine elektronische Versicherungsnummer anfordert, muss als Versicherungsnehmer aufgeführt sein und den Wagen persönlich anmelden. Eine Zulassung von einer anderen Person, wie dem Partner, ist nicht möglich, da dieser Code nicht übertragbar ist.

Weitere Dokumente, die bei der Zulassung notwendig sind

Neben der elektronischen Versicherungsbestätigung müssen Fahrzeughalter weitere Dokumente mitbringen, damit die Zulassung funktioniert:

  • Hauptuntersuchung eines Prüfdienstes,
  • Zulassungsbestätigung I (früher Fahrzeugschein),
  • Zulassungsbestätigung II (früher Fahrzeugbrief),
  • Personalausweis,
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer,
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei Neuwagen).

Online-Zulassungen sind derzeit beschränkt in einigen Kommunen möglich. Fahrzeughalter können aber die Wartzeiten verkürzen, in dem sie die Anmeldung im Internet vorbereiten. Auf Wunsch lassen sich die Kfz-Kennzeichen frei auswählen. Das ist ebenso online möglich. Die Reservierung des Kennzeichens kostet einen kleinen Aufpreis.

Bei der erneuten Zulassung eines alten Pkws ist nur die Vorlage der Fahrzeugpapiere sowie der HU- und Abgasuntersuchungen nötig. Das gilt, solange das Auto weniger als sieben Jahre nicht im Gebrauch war.

Quelle:
Pixabay @ Didgeman (CC0 Public Domain)

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