Freitag, April 19, 2024
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Wichtige Faktoren bei der Kfz-Versicherung – Checkliste für optimalen Schutz

Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf kein Auto im Straßenverkehr bewegt werden. Sie schützt vor den teilweise existenzbedrohenden Kosten, die bei einem Unfall zustande kommen können. Für einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz stellt sich die Frage, ob neben der Pflichtversicherung eine individuelle Erweiterung sinnvoll ist. In einen Angebotsvergleich müssen deshalb zahlreiche Vertragsbestandteile einbezogen werden. Für Besitzer von Tuning-Fahrzeugen ist insbesondere Transparenz gegenüber potenziellen Versicherern unverzichtbar. Die folgende Checkliste fasst sechs wichtige Faktoren zusammen.

  1. Haftpflicht oder Kasko?

Diese Frage lässt sich mit Hilfe unseres Ratgebers beantworten. Darin wurden die Unterschiede zwischen der in Deutschland vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung und den Teil- und Vollkasko-Tarifen erläutert. Generell gilt: Wäre ein Totalschaden des Fahrzeugs mit erheblichen finanziellen Engpässen beim Besitzer verbunden, lohnt sich eine Kasko-Versicherung. Während die Haftpflicht nur Schadenersatzansprüche Dritter abdeckt, greifen Kfz-Kasko-Versicherungen auch bei Eigenschäden. Die Vollkaskoversicherung ist insbesondere bei Neuwagen, neuwertigen sowie besonders wertvollen Autos vorteilhaft. Welcher Wert versicherungswürdig ist, muss jeder individuell entscheiden.

  1. Fahrleistung und Flexibilität

Die Versicherungsprämie gehört verständlicherweise zu den elementaren Auswahlkriterien einer Versicherung. Ob von einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis profitiert werden kann, hängt unter anderem davon ab, wie ein Versicherer seine Prämien kalkuliert. Neben Fahrzeugtyp (Typklasse) und Wohnort (Regionalklasse) ist die Jahresfahrleistung (gefahrene Kilometer pro Jahr) ein zentrales Merkmal bei der Kalkulation der Versicherungsbeiträge. Schließlich geht mit einer hohen Fahrleistung ein erhöhtes Risiko einher. Für die Zuordnung der Versicherten greifen Versicherer auf Kilometerstaffeln zurück. Wer besonders wenig fährt und pro Jahr nicht mehr als 9.000 Kilometer unterwegs ist, kann von Rabatten profitieren. Eine Überlegung wert ist die kilometergenaue Abrechnung, welche die digitale Versicherungsgesellschaft Friday in petto hat, dem ersten Anbieter dieser Art von Kfz-Versicherung. Statt einer fixen Staffel zugeordnet zu werden, zahlen Versicherungsnehmer hier nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Wenigfahrer können ihr Auto bei Friday preiswert versichern und erhalten Geld zurück, falls sie weniger Kilometer gefahren sind als bei Vertragsabschluss geschätzt.

Doch egal für welche Police sich Fahrzeughalter entscheiden: Die tatsächliche Fahrleistung sollte nie aus den Augen verloren werden. Ansonsten drohen womöglich spätestens bei einer Schadensregulierung erhebliche Nachzahlungen. Wird die ursprüngliche Schätzung der jährlichen Fahrkilometer extrem überschritten, darf der Versicherer nicht nur eine Neueinstufung durchführen. Auch teure Vertragsstrafen sind denkbar. Für wechselfreudige Versicherte, die ihre Kfz-Versicherung aus Kostengründen regelmäßig wechseln, können monatlich kündbare Verträge sinnvoll sein. Vorausgesetzt die übrigen Vertragsbestandteile genügen den Ansprüchen und die Prämie ist fair kalkuliert.

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  1. Tuning muss gemeldet werden

Neben den genannten Faktoren gibt bei Versicherungsprämien das Tuning den Ausschlag. Abhängig von dessen Art kann sich der Versicherungsbeitrag erhöhen. Dies sollte aber keinesfalls dazu veranlassen der Versicherungsgesellschaft bauliche Veränderungen oder Steigerungen der Motorleistung vorzuenthalten. Der Grund: Wer Tuning gegenüber den Versicherern verheimlicht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Gleiches gilt für den Fall, dass Zubehörteile keine Zulassung haben und somit keine Betriebserlaubnis für den Wagen besteht. Steigt durch Tuningmaßnahmen der Fahrzeugwert oder die Leistung des Antriebs, ist eine Erhöhung der Versicherungsprämie beziehungsweise ein Risikozuschlag realistisch. Besteht kein Versicherungsschutz, weil das Tuning nicht gemeldet wurde und es kommt aufgrund getunter Elemente zum Unfall, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung tausende Euro zurückverlangen. Stichwort Regress. Gemeint sind Rückforderungen, die Versicherungen nach Schadensregulierung stellen können. Sogar eine Vertragskündigung durch Versicherungen ist möglich.

Gut zu wissen: Tuning umfasst individuelle Veränderungen am Fahrzeug. Sowohl an Fahrwerk und Motor als auch Karosserie und Interieur.

  1. Achtung: Grobe Fahrlässigkeit bei Kasko-Versicherungen!

Beurteilt der Versicherer das Fahrverhalten des Versicherten im Rahmen einer Schadensregulierung als grob fahrlässig, kann letztere ausgeschlossen werden. Die Kosten trägt dann der Versicherungsnehmer. Bei einem schweren Unfall kann das erhebliche finanzielle Probleme mit sich bringen. Für optimalen Versicherungsschutz sollte der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit seitens der Versicherungsgesellschaft Vertragsbestandteil sein.

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  1. Deckungssummen

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind relativ niedrig. Aufgrund zunehmender Schmerzensgeldzahlungen sind höhere Deckungssummen ratsam. Eine pauschale Leistung in Höhe von 50 oder gar 100 Millionen Euro ist empfehlenswert.

  1. Vorsichtig beim Schadenfreiheitsrabatt!

Besteht bereits eine Kfz-Versicherung und es steht ein Anbieterwechsel bevor, sollten sich Versicherte mit dem Schadenfreiheitsrabatt und Rabattschutz beschäftigten. Gab es in der Vergangenheit belastende Schäden, werden sie vom bisherigen Versicherer an den nächsten weitergeleitet. Anhand dieser Meldung an den Nachversicherer stuft dieser den Versicherten in sein individuelles Schadenfreiheitsklassensystem ein. Diese Vorgehensweise ist in § 5 Absatz 7 Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Besondere Einstufungen muss der neue Versicherer nicht übernehmen, was unter anderem dazu führen kann, dass Sondereinstufungen bei Zweitwagen entfallen und sich die Versicherungsprämie erhöht.

Detaillierte Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung lassen sich der Internetpräsenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht entnehmen.

Fotos von Garvin St. Villier (1), ALEXGTACAR (2), Rangga Aditya Armien (3) Pexels

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