Samstag, April 20, 2024
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Wenn das Auto auf den Schrottplatz muss

Ob Luxuskarosse oder Kleinwagen – das Leben eines Autos ist bekanntermaßen begrenzt. Irgendwann ist der Zeitpunkt erreicht, in dem die Reparaturkosten sich nicht mehr als besonders wirtschaftlich erweisen oder das Fahrzeug bereits vollständig seinen Geist aufgegeben hat. Auch wenn einem der „Alte“ mit den Jahren ans Herz gewachsen ist – manchmal ist eine Trennung halt unvermeidlich und notwendig. Leider. Natürlich wären pfiffige „Schrauber“ in der Lage, seinen Liebling in alle Einzelteile zu zerlegen und zu entsorgen. Doch hier hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. Und das ist auch gut so. Ansonsten würden wir täglich tausenden Schrotthaufen begegnen, die einfach am Straßenrand oder gar im Wald abgestellt sind. Kein schöner Gedanke. Mal abgesehen davon, dass es sich bei einer solchen Handlung um eine bußgeldbedrohte Ordnungswidrigkeit handelt, (mindestens 100.00 Euro) würde die Umwelt diese zusätzliche Belastung gar nicht mehr verkraften. Die Regularien für eine ordnungsgemäße Verschrottung sind im Übrigen im „Wirtschaftskreislauf – und Abfallgesetz“ geregelt.

 

Für eine sachgerechte und professionelle Autoverwertung sind nur zertifizierte Betriebe berechtigt. Bevor man sein Auto in die Hände der Verwerter gibt, ist jedoch noch einiges zu beachten.

 

Fahrzeug abmelden

 

Zunächst ist der Gang zum Straßenverkehrsamt erforderlich, um das Auto dort abzumelden. Dazu werden die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II benötigt. Bei älteren Schätzchen müssen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bei der Ordnungsbehörde vorgelegt werden. Die Kennzeichen werden an Ort und Stelle entstempelt.

Mittlerweile bieten jedoch zahlreiche Autoverwerter die kostenlose Abholung und Verschrottung als Serviceleistung an. Das spart Zeit und Kosten, die bei der Abmeldung üblicherweise anfallen.

Bei der Übergabe an den Entsorgungsbetrieb müssen diesem die Zulassungsbescheinigungen sowie die Fahrzeugschlüssel mit dem Fahrzeug übergeben werden.

Wurde die ordnungsgemäße Verschrottung von der Autoverwertung durchgeführt, erhält man von dieser Stelle zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt eine entsprechende Bescheinigung. (so genannter Verwertungsnachweis). Die Kfz-Versicherung wird durch die Zulassungsbehörde zumeist automatisch informiert.

 

Vermarktungsfähige Teile ausbauen

 

Die Verwertung eines Altfahrzeugs durch einen Entsorgungsfachbetrieb ist für die Fahrzeugbesitzer un der Regel kostenlos. Daneben verbergen sich im Inneren des Schrottautos jedoch noch diverse Teile, die man selbst ausbauen und vermarkten kann. Es empfiehlt sich aber, Rücksprache mit dem Autoverwerter zu nehmen, da die Betriebe oftmals selbst Anspruch auf diese Teile erheben. Steht dem nichts entgegen, könnte folgendes für den Ausbau infrage kommen:

 

  • Hi-Fi-Anlagen
  • Räder und Reifen
  • Scheinwerfer und Rückleuchten
  • Sitze

 

Diese Ersatzteile sind durchaus begehrt und lassen sich schnell verkaufen. So kann man noch ein wenig Geld verdienen. Wer die Teile einem zertifizierten Fachbetrieb überlässt, kann aber auch dort mit ein wenig Verhandlungsgeschick ein paar Euro erzielen. Wie das in einem Verwertungsbetrieb abläuft, kann in einem Beitrag auf YouTube betrachtet werden.

 

Seriöse Entsorger aus der lokalen Umgebung

 

Wie in nahezu jeder Branche gibt es auch bei den Demontage – und Verwertungsbetrieben einige schwarze Schafe. Um aus der Vielzahl der Anbieter tatsächlich seriöse Unternehmen für die sachgerechte Zerlegung herausfiltern zu können, sollte man die Voraussetzungen dazu näher betrachten:

 

  • Nachweislich zertifizierte Dienstleister
  • Guter Service und Support (kostenfreies Abholen der Fahrzeuge, kostenlose Entsorgung, Abmelden des Altautos ohne Gebühr)
  • Perfekte Beratung zu Fragen rund um die Verschrottung
  • Gute Referenzen

 

Wissenswerte und nützliche Informationen zu diesem Themenkomplex erhält man im Übrigen auch unter Branchenbuch von Meinestadt.

 

Was geschieht auf dem Schrottplatz mit dem „Alten“?

 

Hat man sämtliche Formalitäten erledigt und das Auto dem Demontagebetrieb überlassen, ist dieser für die ordnungsgemäße Verschrottung und Entsorgung verantwortlich. Die Halterverantwortlichkeit endet ab diesem Zeitpunkt. Sollte der Betrieb in diesem Zusammenhang unsachgemäß agieren oder rechtliche Verstöße begehen, so muss dieser mit den Konsequenzen rechnen.

Zum Recycling zählt zunächst die Trockenlegung des Fahrzeugs. Wasser, Öl, Bremsflüssigkeiten und Kraftstoff werden abgelassen und fachmännisch gelagert.

Metalle und Kunststoffe werden demontiert und für eine nachfolgende Wiederverwendung entsprechend aufbereitet. Ja, und die Überraschung ist sicherlich  riesengroß, wenn dem letzten Halter in seinem neuen Auto einiges davon wiederbegegnet. 

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