Donnerstag, April 25, 2024
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Was man über eine Fahrzeugüberführung wissen sollte…

Fortbewegen muss man sich. Und wenn es dann auch noch ein Auto sein sollte, das darüber hinaus auch noch gut aussieht, spricht nichts dagegen, zuzuschlagen. Das ist bei Autos, die in unserem Land verkauft werden, kein großes Problem. Aber was, wenn der Wagen irgendwo anders steht?

Der Wagen aus Oberursel.

Nehmen wir das Beispiel.

Man hat einen silbernen Firebird Pontiac TransAm erworben. Das 1982er-Modell, im Grunde K.I.T.T, ob der Farbe möchte man von „in Ehren ergraut“ sprechen, selbst wenn sich die K.I. des Knight Industries Two Thousand diese Bezeichnung mit einem pikierten „Ich muss doch sehr bitten!“ verboten hätte. Der Wagen ist auch schon auf europäische, oder besser gesagt: deutsche Straßenverhältnisse umgebaut worden, der TÜV hat auch nichts zu beanstanden. Allerdings steht der Wagen immer noch in Oberursel, während wir in Paunzhausen wohnen. Das sind knapp vier Stunden Fahrt.

Die beiden Möglichkeiten.

Einerseits: Der Fahrzeugtransport.

Auf entsprechenden Homepages lassen sich Speditionen zwecks Überbringung des gekauften Autos anheuern. Diese Personen sind hoch spezialisiert. Der gekaufte Wagen wird in einen LKW oder Autotransporter verbracht und dann zum Wohnort des Käufers gefahren. Da es sich hierbei um eine Dienstleistung handelt, sollten vorher die Preise von unterschiedlichen Anbietern erfragt und verglichen werden.

Der Vorteil für den Käufer: Das Kurzzeitkennzeichen, ebenso eine eVB-Nummer entfallen.

Die andere Option

Natürlich ist es möglich, selbst die Überführung zu übernehmen. Bei der Vierstundenfahrt denkt man sich, dass diese Dauer unter „lässt sich machen“ firmiert.

Zuvor muss man dem Verkäufer nur schriftlich zusichern, das Fahrzeug unmittelbar nach Überführung umzumelden. Entsprechendes sollte man im Kaufvertrag vermerken. Das hat den Hintergrund, dass der Verkäufer bei der Überführungsfahrt immer noch für Schadensfälle im Zusammenhang mit dem Auto haftbar ist.

Was man beachten sollte

Sollte sich der Verkäufer allerdings nicht darauf einlassen oder hat eventuell schon die Abmeldung des Autos vollzogen, muss man ein sogenanntes „Kurzzeitkennzeichen“ nutzen. Die Gültigkeitsdauer beträgt allerhöchstens fünf Tage.

Zu erkennen sind solche Kennzeichnen an den Zahlen, die auf gelbem Grund an der rechten Seite des Nummernschildes zu lesen sind. Hierbei handelt es sich um den Ablauftag, der sich von oben nach unten lesen lässt. Die Reihenfolge daher logischerweise: Tag, Monat, Jahr.

Im Zeitfenster des Kurzzeitkennzeichens inkludiert sind: Probefahrt, Überführung und das Verbringen zu einem Dienstleister zwecks Hauptuntersuchung. Das kann der TÜV sein, er muss es aber nicht. Nun könnte man auf die Idee kommen, mit einem solchen Kurzzeitkennzeichen auch gleich die zum Einkaufen zu fahren, das neue Gefährt den Freunden vorzuführen und natürlich die Kollegen von der Arbeit mit dem neuen Auto bekannt machen.

Es ist nachvollziehbar, dass diese Gedanken kommen – allein, es ist verboten.

Außerdem kann man das Kurzzeitkennzeichen lediglich bei der Zulassungsbehörde beantragen, dass für den neuen Halter zuständig ist. Hierfür müssen Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, der gültige Personalausweis, ein HU-Nachweis, sowie die elektronische Versicherungsbestätigung, auch eVB genannt, vorliegen.

Es ist übrigens auch möglich, das Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, wenn noch keine HU durchgeführt wurde. In diesem Fall ist allerdings die Bewegung des Fahrzeugs lediglich zwecks Prüfung beim TÜV erlaubt. Man darf ohne gültige HU noch nicht einmal die Überführung gen Heimat antreten.

Und auch eine Überführungsfahrt ist nicht kostenlos. Abgesehen vom Preis, der sowieso auf den Wagen anfällt, werden um die 13 Euro für eine Verwaltungsgebühr fällig, da ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden musste. Dieses Schild muss produziert werden, also wird eine weitere Gebühr für die Bearbeitung des Schildes, sowie das Material fällig. Kostenpunkt: um die 20 Euro.

Und die eVB schlägt je nach Versicherung mit 20 bis 50 Euro zu Buche.

Fazit

Rechnet man Aufwand und Nutzen gegeneinander auf, kommt man eher zum Ergebnis, dass die Nutzung des Fahrzeugtransports die praktikablere Idee wäre.

Wenn man bedenkt, dass alles, was Autos angeht, in letzter Zeit teurer geworden ist, möchte man doch eigentlich dem kompletten Individualverkehr den Rücken kehren und sich dem ÖPNV überantworten. Das lässt sich in der Stadt leicht sagen, aber auf dem Land sieht es anders aus. Entsprechend kommt man um die Nutzung eines Autos nicht herum. Und wenn man vorbereitet ist, muss man auch den Kauf von Autos, die fern der Heimatstadt verkauft werden, nicht schrecken.

Quellen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Knight_Rider#K.I.T.T.

https://www.zeit.de/mobilitaet/2022-03/elektromobilitaet-auto-spritpreise-strom

Bildquelle: Audi

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