Donnerstag, April 25, 2024
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Oldtimer-Zulassung – mit dem H-Kennzeichen von Vergünstigungen profitieren

H-Kennzeichen werden an Autos immer beliebter. Der Fahrzeughalter kann so unter anderem von vergünstigten Steuern und Versicherungsbeiträgen profitieren. Ende 2013 wurden vom Gesetzgeber strenge Regeln beschlossen, die seit diesem Zeitpunkt für die Oldtimer-Plakette eingehalten werden müssen. Doch anstatt die Regelungen zu vereinfachen, treten immer häufiger Probleme auf. 

Neue Bestimmungen für den Motor
Die meisten Regelungen sind für das H-Kennzeichen gleich geblieben. So muss das Auto mindestens 30 Jahre alt sein, eine bestandene Hauptuntersuchung aufweisen können und über ein originales oder mindestens ein zeitgenössisches Interieur verfügen. Allerdings wurden die Regeln für den Motor vom Gesetzgeber neu bestimmt. Der Oldtimer muss nun den originalen Motor besitzen, der 30 Jahre alt ist und aus der gleichen Baureihe stammt. Oldtimer, deren Motoren nach den ersten zehn Jahren nachgerüstet wurden, erhalten ebenfalls noch das H-Kennzeichen. 

Das Gutachten
Auch bei der Begutachtung der Oldtimer wurden neue Änderungen beschlossen. Nach wie vor wird das Gutachten benötigt, wobei die Kfz-Sachverständigen nun deutlich mehr Freiraum haben. Das fünfstufige Bewertungssystem gehört nun der Vergangenheit an. Somit reicht es aus, wenn sich der Oldtimer in einem guten Zustand befindet, sodass der positive Bescheid erteilt werden kann. Dies sollte das Gutachten ursprünglich vereinfachen. Doch die neuen Bestimmungen führen nicht selten zu Verwirrungen beim TÜV und bei den Oldtimer-Besitzern. 

Strengere Richtlinien
Matthias Gerst, Experte des TÜV SÜD, ist der Meinung, dass die neuen Richtlinien lediglich auf den ersten Blick vereinfacht worden seien. Doch auf den zweiten Blick würden sich viele Probleme offenbaren. Vor allem die Vorgabe, dass der Oldtimer in einen „guten Erhaltungszustand“ aufweisen muss, sei nicht eindeutig. Stattdessen kann diese Vorgabe unterschiedlich aufgepasst werden. Nach alten Schulnoten würde diese Vorgabe der Note zwei entsprechen. Daher sei die neue Richtlinie strenger als die alte. Bei der alten Vorgabe habe es bereits gereicht, wenn der Oldtimer einer Schulnote von drei aufweisen konnte. Ein H-Kennzeichen zu bekommen, sei nun daher deutlich schwieriger, da der Erhaltungszustand nun deutlich besser ausfallen muss als vorher. 

Neue Änderungen bei den Umbauten
Der TÜV SÜD rät den Oldtimer-Besitzern, sich schon vor der H-Zulassung mit einem Gutachter auseinander zu setzen, um auf Nummer sicher zu gehen. Auch die neuen Bestimmungen für Umbauten, die nicht zeitgenössisch sind, stellen weitere Probleme dar. Nach den neuen Richtlinien muss der Umbau nun mindestens 30 Jahre alt sein oder in den ersten zehn Jahren vorgenommen worden sein. Somit kann es dazu kommen, dass ein Oldtimer-Besitzer bis zu zehn Jahre warten muss, bis er das H-Kennzeichen erhalten kann, auch wenn der Oldtimer bereits 30 Jahre alt ist.

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